Petition an den Sächischen Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Mitglieder des Sächsischen Landtages,
mit Bezug auf Artikel 35 Satz 1 der Sächsischen Verfassung reicht die offene Initiative „Brücken schaffen“ die Petition „Integration wertschätzen!“ ein.

Wir bitten den Sächsischen Landtag zu prüfen, in welcher Form die vielfältigen Integrationsbemühungen unzähliger, vor Krieg und Krisen geflohener Menschen im Freistaat Sachsen in Zukunft, selbst bei ungünstiger Bleibeperspektive, eine echte Wertschätzung erfahren könnten.
In Zeiten der Diskussion über eine Deutsche „Leitkultur“ möchten wir an die Ursprünge der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland erinnern. Respekt und Wertschätzung aller Mitmenschen ungeachtet ihrer Herkunft sind erklärte „Grundwerte“ einer Leitkultur, der unser Grundgesetz den Rahmen gibt.

Für die Initiative „Brücken schaffen“ unterzeichneten u.a. die Koordinator*innen
Dr. Astrid Grüttner, Sabine Heimann, Petra Schweizer-Strobel, Anja Apel, Ulrike Caspary, Dr. Klaus-Jürgen Wilhelm, Peter Meja, Andreas Weck-Heimann

Weitere Unterstützer*innen:
Katia Pfau, Susanne Berthold, Juliane Göbel,

Integration wertschätzen!

Die Anzahl der Abschiebungen wurde in Sachsen im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 mehr als verdreifacht (Faktor 3,49). Damit ist Sachsen Spitzenreiter in Deutschland, sowohl was die Steigerungsrate, als auch was die absolute Zahl der Abschiebungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl betrifft.

Einerseits geben die deutschen Gesetze sinnvollerweise Regeln bzgl. des Aufenthaltsrechts für Ausländer in Deutschland vor, andererseits räumen sie für den Einzelfall einen Ermessensspielraum ein; Kriterien sind dabei auch Integrationsbemühungen.

Leider zeigen die eingangs erwähnten Vergleichszahlen sowie auch Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, dass dieser Spielraum in Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht ausreichend genutzt wird. Falls die Landesregierung lediglich hohe Abschieberaten anstrebt und die Humanität dabei außer Acht lässt, konterkariert sie damit die eigenen Versuche, Sachsen als weltoffenes Land darzustellen. Ebenso laufen dadurch die Bemühungen der zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen zur Unterstützung von Geflohenen bei der Integration ins Leere und werden unglaubwürdig.

Wir bitten deshalb darum:
  • dass im Entscheidungsverfahren über die weitere Aufenthaltsgestattung die Integrationsbemühungen, so z.B. hinsichtlich des Erlernens der deutschen Sprache und des Eintritts in die Arbeitswelt, aber auch insgesamt das Maß der Verwurzelung der Betroffenen in Deutschland explizit berücksichtigt werden; dies gilt ganz besonders für bereits über Jahre in Deutschland lebende Familien und Einzelpersonen.
  • dass speziell auch die Härtefallkommission darin bestärkt wird, diese Aspekte einzubeziehen. Sie soll zudem ihre Arbeit transparent darstellen und insbesondere solche Kriterien, die einen Härtefall begründen können, präzisieren. Dem Votum der Härtefallkommission soll gefolgt werden.
  • dass die zuständigen Behörden die ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen in die Betreuung der Geflohenen aktiv einbeziehen und sie konkret unterstützen – durch Beratungsangebote und Fortbildungen sowie durch leicht zugängliche Projektmittel für Integrationsmaßnahmen.
  • dass Kommunen als verpflichtende Aufgabe auferlegt wird, Geflüchteten ehrenamtliche Paten für die in der Regel notwendige zusätzliche Unterstützung zu vermitteln. Darüber hinaus sollen die Behörden und Ämter angehalten werden, ehrenamtlichen Paten die Begleitung der von ihnen betreuten Geflüchteten, mit deren Zustimmung, zu ermöglichen. Die Zugangsmöglichkeit ist ggf. selbst noch im Abschiebegewahrsam zu gewährleisten.

[ Begründung zur Petition „Integration wertschätzen!“ ] (PDF-Datei)

Zur Begründung des Petitionsanliegens …

5/2017 / kontakt@bruecken-schaffen.de